Don’t make me think
19.02.10
Dieses Zitat ist der Titel eines Usability-Bestsellers und sollte als Merksatz bei der Konzeption von Websites dienen.
Usability behandelt die Frage, ob sich der Besucher einer Website auch zurechtfindet, ob er alle Seiten problemlos und fehlerfrei betrachten kann und ob er das Gewünschte auch schnell findet. Wenn er erst ins Grübeln kommt, ist er ganz schnell wieder weg.
Das gilt auch und gerade für Kanzleiwebsites. An Anwälten herrscht nun wirklich kein Mangel. Wenn sich ein Interessent auf Ihrer Website also verläuft und nicht das findet, was er sucht, wird er einfach eine andere Website ansteuern. Die Auswahl ist groß genug.
Es nützt Ihnen also wenig, wenn Sie zwar bei Google gut gefunden werden, Ihre Website aber aus Besuchern keine Mandanten (oder zumindest Kontakte) macht. Beachten Sie deshalb bei der Erstellung der Website, aber auch beim Ergänzen des Contents die Usability. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen:
- Sind die wichtigsten Seiten (Kontaktformular, Leistungsspektrum usw.) von jeder Seite aus leicht zu erreichen und auffällig hervorgehoben?
- Ist die Navigation logisch und übersichtlich gestaltet?
- Ist das Design auf meine Zielgruppe abgestimmt? Wenn Sie im Immobilienrecht tätig sind, ist ein anderes Design angebracht, als wenn Ihre Zielgruppe aus jungen Erwachsenen besteht.
- Werden alle Seiten gefunden? Führen keine Links ins Leere?
- Wird die Seite unter allen gängigen Browsern fehlerfrei dargestellt?
- Werden wichtige Elemente als solche erkannt? Sieht ein Link aus wie ein Link und ein Button wie ein Button?





